Seit 02. November 2020 bis 14. Februar 2021 gilt ein Verbot touristischer Übernachtungen - sprich: wir dürfen keine Urlauber beherbergen. Wir nutzen die Zeit für Schönheitsreparaturen,
Malerarbeiten etc. und freuen uns auf "die Zeit danach".
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis Cham auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und richten
sich nach unten stehender Corona-Ampel:
Corona-Ampel Bayern (Quelle: Bayer. Staatsministerium des Innern)